2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Kurzarbeit
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Personalakte
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Solidarische Hilfe
    • Soziale Sicherheit
    • Sozialer Ausgleich
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Angemessene Steuerlast
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Solidarität
    • Nachhaltigkeit
    • Subsidarität
    • Soziale Sicherung
    • Zielkonflikte
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Rentenversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Arbeitslosenversicherung
    • Pflegeversicherung
  • Private Versicherungen
    • Unfallversicherung
    • Krankenversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei

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