2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Kurzarbeit
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Personalakte
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Angemessene Steuerlast
    • Soziale Sicherheit
    • Sozialer Ausgleich
    • Solidarische Hilfe
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Subsidarität
    • Solidarität
    • Zielkonflikte
    • Nachhaltigkeit
    • Soziale Sicherung
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Rentenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
  • Private Versicherungen
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Unfallversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Krankenversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser

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