2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Personalakte
  • Kurzarbeit
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Angemessene Steuerlast
    • Solidarische Hilfe
    • Sozialer Ausgleich
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Soziale Sicherheit
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Soziale Sicherung
    • Solidarität
    • Nachhaltigkeit
    • Zielkonflikte
    • Subsidarität
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Arbeitslosenversicherung
    • Rentenversicherung
  • Private Versicherungen
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Krankenversicherung
    • Unfallversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei

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