2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Personalakte
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Kurzarbeit

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Sozialer Ausgleich
    • Soziale Sicherheit
    • Solidarische Hilfe
    • Angemessene Steuerlast
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Solidarität
    • Zielkonflikte
    • Nachhaltigkeit
    • Soziale Sicherung
    • Subsidarität
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Rentenversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Arbeitslosenversicherung
    • Pflegeversicherung
  • Private Versicherungen
    • Haftpflichtversicherung
    • Unfallversicherung
    • Krankenversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht

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