2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Kurzarbeit
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Personalakte
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Solidarische Hilfe
    • Angemessene Steuerlast
    • Soziale Sicherheit
    • Sozialer Ausgleich
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Subsidarität
    • Zielkonflikte
    • Soziale Sicherung
    • Nachhaltigkeit
    • Solidarität
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Pflegeversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Rentenversicherung
  • Private Versicherungen
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Krankenversicherung
    • Unfallversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht

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