2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Personalakte
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Kurzarbeit
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht
  • Wahlen alle 4 Jahre

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Soziale Sicherheit
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Solidarische Hilfe
    • Angemessene Steuerlast
    • Sozialer Ausgleich
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Subsidarität
    • Soziale Sicherung
    • Solidarität
    • Nachhaltigkeit
    • Zielkonflikte
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Pflegeversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Rentenversicherung
  • Private Versicherungen
    • Risikolebensversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Unfallversicherung
    • Krankenversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht

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