2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Erstuntersuchen beim Arzt
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Kurzarbeit
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Personalakte
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht
  • Wahlen alle 4 Jahre

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Soziales Sicherungssystem
  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Sozialer Ausgleich
    • Solidarische Hilfe
    • Angemessene Steuerlast
    • Soziale Sicherheit
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Soziale Sicherung
    • Subsidarität
    • Nachhaltigkeit
    • Zielkonflikte
    • Solidarität
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • An das Finanzamt zu entrichten
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Arbeitslosenversicherung
    • Rentenversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Pflegeversicherung
  • Private Versicherungen
    • Haftpflichtversicherung
    • Krankenversicherung
    • Risikolebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Unfallversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht

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