2 Die eigene Rolle im Betrieb


Pflichten des Ausbildenden/
Rechte des Auszubildenden
Pflichten des Auszubildenden
Freistellung für Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen Teilnahme am Berufsschulunterricht, außerbetriebliche Ausbildung und Prüfungen
Aufsichtspflicht Einhaltung der Ordnung
Urlaubsgewährung Erholungspflicht
Vergütungspflicht Benachrichtigungspflicht
Ausbildungsnachweiskontrolle Ausbildungsnachweisführung
Zweckgebundene Übertragung von Aufgaben Sorgfältige Ausführung von Aufgaben
Zeugnispflicht Geheimhaltungspflicht
Benennung weisungsberechtigter Personen Weisungsgebundenheit
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel

Bestandteile des Ausbildungsvertrages nach § 11 BBIG

  1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
  2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
  3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
  4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
  5. Dauer der Probezeit
  6. Zahlung und Höhe der Vergütung
  7. Dauer des Urlaubs
  8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann
  9. Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  10. Form des Ausbildungsnachweises (schriftlich, digital)

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

  • Arbeitszeit: 40 Std/Woche; 5 Arbeitstage
  • Mindestens 12 Stunden Freizeit
  • Urlaub ist innerhalb der Ferien zu gewähren
  • Zwischen 6-20 Uhr
  • Urlaubstage: 30 (<16 J.), 27 (<17 J.), 25 (<18 J.)
  • Ruhepausen mindestens 1 Stunde bei mehr als 6 Stunden Arbeit
  • Freistellung am Tag vor der Prüfung
  • Mehrarbeit muss innerhalb von 3 Wochen ausgeglichen werden
  • Erstuntersuchen beim Arzt

Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht

  • Mindeslohngesetz (MiLoG)
  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Aushangpflichtige Gesetzt
  • Kurzarbeit
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • § 622 BGB und Kündigungsschutzgesetz
  • Personalakte
  • Vetragsfreiheit, individuelles und kollektives Vertragsrecht, Günstigkeitsprinzip
  • Bundeseltern- und Elternzeitgesetz (BEEG)
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Betriebseingliederungsmanagement (BEM)
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Schwerbehindertengesetz (SchwbG)
  • Bundesurlaubsgesetz (BurlG)
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG)

Mitbestimmung - Hierarchischer Aufbau

Pyramide
  1. GG
  2. Gesetze
  3. Tarifvertrag
  4. Betriebsvereinbarungen
  5. Arbeitsvertrag
  6. Direktions-/Weisungsrecht

Video: Tarifvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Video: Arbeitsvertrag
Dauer: ca. 3 Min


Betriebsrat

  • Wahlen alle 4 Jahre
  • Verhandelt Arbeitszeit, Lohn und Gehalt, Urlaubsregelungen, Arbeitsbedingungen, Berufsausbildung
  • Mitbestimmungsrecht bei personellen Maßnahmen
  • Interessenvertretung der AN im Betrieb
  • Betriebsversammlung 4 mal im Jahr - Tätigkeitsbericht

Video: Betriebsrat
Dauer: ca. 3 Min


Selbstverantwortung

  • Nachhaltige eigenverantwortliche Existenzsicherung
  • Soziales Sicherungssystem

Grundzüge des sozialen Sicherungssystems

  • Soziale Marktwirtschaft
    • Sozialer Ausgleich
    • Angemessene Steuerlast
    • Wirtschaft zum Wohle der Gesellschaft
    • Soziale Sicherheit
    • Solidarische Hilfe
  • Europäische Sozialcharta
    • Garantierte soziale Rechte für die Bevölkerung Europas
  • Grundprinzipien
    • Subsidarität
    • Nachhaltigkeit
    • Solidarität
    • Zielkonflikte
    • Soziale Sicherung
  • Lohn- und Einkommenssteuer
    • Wird direkt vom Arbeitgeber überwiesen
    • Lohnsteuerjahresausgleich durch Steuererklärung
    • Progressive Erhöhung des zu versteuernden Einkommens nach Höhe
    • An das Finanzamt zu entrichten
  • Sozialpartner, Sozialversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Rentenversicherung
    • Berufsgenossenschaftliche Versicherung (100% Arbeitgeber)
    • Gesetzliche Krankenkassen
    • Pflegeversicherung
  • Private Versicherungen
    • Risikolebensversicherung
    • Berufsunfähigkeitsversicherung
    • Krankenversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Unfallversicherung
    • und mehr
  • Sozialgerichtsbarkeit
    • Klagen sind grundsätzlich kostenfrei
    • Zuständig für Streit zwischen Versicherten und Krankenkassen/Ärzte/Krankenhäuser
    • Sozialgericht -> Landessozialgericht -> Bundessozialgericht

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