Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) wird vom Finanzamt als vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung von Kleinst- und Kleinunternehmen gefordert, die nicht zur doppelten Buchführung nach § 4 Abs. 3 EStG verpflichtet sind. Umsatzerlöse (Umsatz) sind die Erlöse aus verkauften Lieferungen und Leistungen in Euro netto ohne Umsatzsteuer (MwSt.), wobei Rabatte und sonstige Erlösschmälerungen abgezogen werden. Die Feststellung des Umsatzes erfolgt üblicherweise bei Buchung der Ausgangsrechnungen (Sollbesteuerung). Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, gemäß § 4 Abs. 4 EStG.
Alle Kosten (betriebliche Aufwendungen), die aufgrund von Handelsleistungen (Umsatzerlöse aus Handelgeschäften) entstanden sind (Wareneinsatz nicht mitgerechnet) und in die Preise einkalkuliert werden sollen. Handlungskostensatz (HKS) = Handlungskosten * 100 / Wareneinsatz = HKS in %
Größere Unternehmen gemäß § 141 AO sowie im Handelsregister eingetragene Unternehmen sind gemäß § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Diese Unternehmen müssen einerseits jährlich mit einer Bilanz die Herkunft und Verwendung des eingesetzten Kapitals als Anlage- und Umlaufvermögen nachweisen. Andererseits müssen sie in einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die Jahreserträge (hier ausschließlich Umsätze) den betrieblichen Aufwendungen (hier ausschließlich betriebliche Kosten) gegenüberstellen. Die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen kann einen Gewinn oder Verlust ausweisen. Diese Unterlagen dienen Banken und Gläubigern zur Kreditprüfung. Alle betrieblichen Aufwendungen im Handel, die nicht den Wareneinsatz betreffen, gelten als Handlungskosten.
Preiskalkulationen mittels Zuschlagskalkulation dienen als Kalkulationshilfe. Preise bilden sich im Markt durch unterschiedliche Marktmechanismen, Marktsituationen, Mischkalkulation und Preisstrategien.
Diesen Preisnachlass gewährt der Lieferer als Mengen- oder Sonderrabatt auf seinen Listenpreis
Für die rechtzeitige Begleichung der Rechnung innerhalb einer Skontofrist kann ein Lieferer einen nachträglichen Preisnachlass gewähren, der i.d.R. 2 bis 3 % beträgt.
Unter Bezugskosten werden Transportkosten beim Einkauf von Waren wie Verpackungskosten, Frachten, Einfuhrzölle, zu bezahlende Transportversicherungen etc. gerechnet.
Einkaufspreis unter Berücksichtigung aller Abzüge und zuzüglich der Bezugskosten, z.B. Verpackungskosten, Fracht, Einfuhrzölle.
Prozentualer Aufschlag zur Abdeckung aller Kosten eines Handelsunternehmens, ohne den Wareneinsatz (Bezugskosten), z.B. Geschäftsmiete, Personalkosten, Verwaltungskosten, Werbungskosten
Der Gewinnaufschlag soll mindestens das allgemeine Geschäftsrisiko und die Zukunftsvorsorge abdecken. Die Eigenkapitalverzinsung wird in den Handlungskosten durch die kalkulatorischen Kosten berücksichtigt.
Es wird auch als Bar- oder Frühzahlungsrabatt bezeichnet, in Prozent für die vorzeitige Zahlung in einer bestimmten Zeitspanne gewährt und von vornherein vom Lieferanten einkalkuliert, wenn in der Branche Kundenskonti üblich sind. Kundenskonti sind auf das Jahr gerechnet hohe Prozentsätze.
Erhalten selbstständige Handelsvertreter eine Provision, so kann diese in die Kalkulation einbezogen werden.
Er kann als Mengen- oder Sonderrabatt einkalkuliert werden.
Selbstkostensatz = Selbstkosten / Produktive (verrechenbare) Arbeitsstunden Netto-Stundensatz = Selbstkostensatz + Gewinnaufschlag Brutto-Stundensatz (19% MwSt) = Netto-Stundensatz * 1.19
Anschaffungskosten gemäß § 255 HGB umfassen alle Ausgaben, die getätigt werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Hierzu zählen auch Nebenkosten wie Installations- und Einweisungsaufwendungen.
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